Allgemeine Geschäftsbedingungen
IRRETATION TRAININGS – Theresa Irresberger (im Folgenden "Anbieterin")
Stand: 28.08.2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge der Anbieterin über Inhouse‑Trainings, Offene Trainings, Moderationen, Projektleitung, Beratungen und Keynotes (zusammen "Leistungen"), sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers/der Teilnehmenden finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wird von der Anbieterin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.3. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Gegenüber Verbraucher:innen (B2C) gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts widersprechen.
2. Begriffsbestimmungen
Inhouse‑Training: Exklusiv für einen Auftraggeber (Unternehmen/Organisation) durchgeführte Schulungsleistung an dessen gewünschtem Ort oder online.
Offenes Training: Für Einzelpersonen oder mehrere Auftraggeber offene Schulung zu fixem Termin/Ort oder online, mit öffentlicher Anmeldung.
Moderation: Strukturierte Begleitung von Workshops, Klausuren, Veranstaltungen oder Konferenzen.
Projektleitung: Übernahme von Planungs-, Steuerungs- und Koordinationsaufgaben für ein vom Auftraggeber definiertes Projekt (Termin-, Ressourcen-, Stakeholder-, Risiko- und Qualitätsmanagement). Keine Arbeitgeberfunktion; Weisungsbefugnis nur innerhalb der Projektorganisation. Budget- und Vergabeentscheidungen sowie rechtsgeschäftliche Vertretung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Keynote: Vortrag/Impulsrede mit festem Zeitfenster (i. d. R. 15–90 Minuten) im Rahmen einer Veranstaltung.
Auftraggeber: Vertragspartner der Anbieterin (bei Offenen Trainings zusätzlich "Teilnehmende").
Investitionssumme: Das im Angebot ausgewiesene Nettohonorar für die gebuchte Leistung zuzüglich bereits angefallener oder nicht stornierbarer Nebenkosten (z. B. Raum‑/Technik‑/Catering‑Mieten, Reise‑/Übernachtungskosten, Tickets), sofern diese im Zusammenhang mit dem Auftrag angefallen sind.
3. Vertragsschluss
3.1. Alle Angebote der Anbieterin sind – sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet – freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (E‑Mail ausreichend) des Angebots bzw. durch Buchung über ein Online‑Formular und entsprechende Buchungsbestätigung zustande.
3.2. Bei Offenen Trainings kommt der Vertrag mit Zugang der Rechnung zustande. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben, sofern nicht anders ausgewiesen.
3.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Leistungsumfang, Mitwirkung, Durchführungsort
4.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem übermittelten, schriftlichen Angebot seitens Anbieterin.
4.2. Mitwirkungspflichten (insbesondere Inhouse Trainings, Projektleitung und Moderation): Der Auftraggeber stellt rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten (inkl. Bestuhlung, Licht, Belüftung), Standard‑Präsentationstechnik (Beamer/Display, Audio bei Bedarf), stabile Internetverbindung (bei Online‑/Hybridformaten) sowie ggf. Zugangs‑/Sicherheitsinformationen bereit. Er benennt eine Ansprechperson vor Ort.
4.3. Dozent:innen‑/Redner:innenwechsel: Die Anbieterin darf aus sachlichem Grund (z. B. Erkrankung, Verhinderung) eine gleichwertig qualifizierte Person einsetzen. Das Leistungsziel bleibt unverändert.
4.4. Zeitverschiebungen: Zumutbare Programm‑/Ablauf‑/Zeit‑Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit Zweck und Gesamtcharakter der Leistung nicht beeinträchtigt werden.
5. Honorare, Nebenkosten, Fälligkeit
5.1. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Netto‑Honorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (falls anwendbar).
5.2. Nebenkosten: Reise‑, Übernachtungs‑, Verpflegungs‑ sowie Dritt‑/Mietkosten (Raum, Technik, Plattform‑Lizenz etc.) werden – soweit nicht pauschal ausgewiesen – nach tatsächlichem Aufwand in branchenüblichen Sätzen verrechnet. Nicht stornierbare Drittleistungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.3. Fälligkeit:
Inhouse‑Trainings, Moderationen, Keynotes: Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum; bei Erstkunden kann eine Vorauszahlung bis zu 50 % verlangt werden.
Bei der Projektleitung in Form von Werkverträgen können Teilrechnungen vereinbart werden, die mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen besetzt sind.
Offene Trainings: Teilnahmegebühren sind spätestens 14 Tage vor Termin, jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn, fällig.
5.4. Zahlungsverzug: Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahn‑ und Betreibungskosten (angemessen) können weiterverrechnet werden.
6. Storno‑ und Umbuchungsbedingungen durch den Auftraggeber
6.1. Allgemein (alle Leistungsarten): Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornomitteilung bei der Anbieterin. Es gilt folgende Staffel bezogen auf den ersten Veranstaltungstag der Leistung:
> 4 Wochen vor Einsatztermin: 0 % der Investitionssumme
> 2 Wochen vor Einsatztermin: 50 % der Investitionssumme
≤ 2 Wochen vor Einsatztermin: 100 % der Investitionssumme
Bereits angefallene nicht stornierbare Dritt‑/Nebenkosten (z. B. Raum‑, Hotel‑, Ticketkosten) sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu tragen.
6.2. Ersatzteilnehmende (Offene Trainings & Inhouse): Kostenfreie Benennung von Ersatzteilnehmenden ist bis 1 Werktag vor Beginn möglich.
6.3. No‑Show: Nichterscheinen gilt als Storno ≤ 2 Wochen und wird mit 100 % der Investitionssumme verrechnet.
6.4. Terminverschiebung: Eine vom Auftraggeber gewünschte Verschiebung gilt als Storno mit gleichzeitiger Neu‑Buchung; es gelten die obigen Fristen.
6.5. Verbraucherrechte: Gesetzliche Rücktritts‑/Widerrufsrechte (insb. bei Fern‑/Online‑Buchungen) bleiben unberührt. Details siehe Ziff. 13.
7. Absage/Änderung durch die Anbieterin
7.1. Die Anbieterin kann aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung, höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Unterschreiten einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl) absagen oder verlegen.
7.2. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Entgelte vollständig erstattet oder – nach Wahl des Auftraggebers – auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reise‑ oder Ausfallkosten) sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Anbieterin vorliegt.
8. Urheber‑ und Nutzungsrechte, Aufzeichnungen
8.1. Arbeits‑/Schulungsunterlagen, Folien, Methoden, Tools und Checklisten sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber/Teilnehmende erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung für Dritttrainings bedarf der vorherigen Zustimmung.
8.2. Aufzeichnungen/Fotos: Audio‑/Video‑Mitschnitte oder Streaming der Leistung sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Die Anbieterin kann Aufzeichnungen untersagen, wenn berechtigte Interessen (Datenschutz, Urheberrecht) entgegenstehen. Eigene Foto‑/Videoaufnahmen der Anbieterin zu Dokumentations‑/Referenzzwecken erfolgen nur mit vorheriger Einwilligung der abgebildeten Personen.
9. Vertraulichkeit & Datenschutz
9.1. Die Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen, die ihnen im Zuge der Leistungserbringung bekannt werden.
9.2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung der Anbieterin. Bei Inhouse‑Leistungen (Inhouse Training, Moderation, Projektleitung, Key Note) bleibt der Auftraggeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher für eigene Teilnehmenden‑/Mitarbeiterdaten.
10. Haftung
10.1. Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – nicht. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3. Haftungsausschlüsse, die nach zwingendem Recht unzulässig sind (insb. gegenüber Verbraucher:innen), bleiben unberührt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverluste wird – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
11. Gewährleistung
11.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern kann die Gewährleistungsfrist – soweit rechtlich zulässig – auf 12 Monate ab Leistungserbringung beschränkt werden. Gewährleistungsansprüche sind mit nachvollziehbarer Mängelbeschreibung innerhalb angemessener Frist geltend zu machen.
12. Höhere Gewalt
12.1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfall kritischer Infrastruktur) entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden auf Wunsch auf Ersatztermine angerechnet oder rückerstattet.
13. Besondere Bestimmungen für Verbraucher:innen (B2C)
13.1. Widerrufsrecht bei Fern‑/Online‑Verträgen: Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen steht Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss, sofern die Anbieterin die gesetzlich geforderten Informationen ordnungsgemäß bereitgestellt hat.
13.2. Ausnahmen: Das Widerrufsrecht kann entfallen, wenn Dienstleistungen für einen konkret bestimmten Termin/Zeitraum gebucht werden oder wenn die Dienstleistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist – mit ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnis des Verlusts des Widerrufsrechts – vollständig erbracht wurde. Gesetzliche Ausnahmen bleiben im Übrigen unberührt.
13.3. Ausübung: Der Widerruf ist innerhalb der Frist in Textform zu erklären (z. B. E‑Mail). Ein Muster‑Widerrufsformular findet sich im Anhang. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden.
13.4. Folgen des Widerrufs: Im Widerrufsfall werden Zahlungen binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung erstattet. Wurde die Leistung auf Wunsch bereits begonnen, kann eine angemessene Vergütung für den bis zum Widerruf erbrachten Teil verlangt werden.
13.5. Gerichtsstand/Verbraucherschutz: Für Klagen gegen Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen zulasten von Verbraucher:innen finden keine Anwendung.
14. Subunternehmer:innen
14.1. Die Anbieterin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte/Subunternehmer:innen einzusetzen. Die Verantwortung für ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt bei der Anbieterin.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache
15.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechts.
15.2. Gegenüber Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz der Anbieterin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbraucher:innen gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3. Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein/werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.2. Änderungen der AGB: Änderungen dieser AGB werden in Textform bekannt gegeben. Für laufende Verträge gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB, es sei denn, eine Änderung wird ausdrücklich vereinbart.
16.3. Schriftform: Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z. B. Fristen, Storno) bedürfen der Textform (E‑Mail ausreichend), sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.
17. Leistungsartspezifische Ergänzungen
17.1. Inhouse‑Trainings
Voraussetzungen: Der Auftraggeber benennt Ziele und stellt Räumlichkeiten/Technik bereit (vgl. Ziff. 4.2).
Material: Bereitstellung durch die Anbieterin oder – nach Vereinbarung – durch den Auftraggeber.
Teilnehmendenzahl: Wird im Angebot festgelegt. Überschreitungen bedürfen der Zustimmung und können Mehrkosten auslösen.
17.2. Offene Trainings
Zahlung: Teilnahmegebühr vorab fällig (vgl. Ziff. 5.3).
Mindestteilnehmendenzahl: Eine Absage/Verlegung bleibt vorbehalten (vgl. Ziff. 7).
Ersatzteilnahme: Kostenfreie Umbuchung auf Ersatzperson bis 1 Werktag vor Beginn (vgl. Ziff. 6.2).
17.3. Moderationen
Vorbereitung: Der Auftraggeber benennt Ziele, Agenda, Teilnehmendenkreis und stellt erforderliche Vorinformationen (Agenda, Unterlagen) spätestens 10 Werktage vor Termin bereit.
17.4. Keynotes
Bühne/Technik: Der Auftraggeber stellt Bühne, Ton, ggf. Bild/Präsentationstechnik einschließlich Betreuung. Ein Technik‑Check ist mindestens 60 Minuten vor Auftritt zu ermöglichen.
17.5. Projektleitung
Gegenstand & Umfang: Inhalt und Ziele gem. Angebot/Projektauftrag (Scope, KPIs, Meilensteine, Deliverables). RASCI-/Rollenklärung zu Beginn schriftlich festzuhalten.
Befugnisse & Verantwortung: Operative Projektsteuerung (Planung, Koordination, Reporting). Keine Arbeitgeberfunktion; keine rechtsgeschäftliche Vertretung ohne gesonderte Vollmacht. Weisungen nur innerhalb der Projektorganisation. Compliance- und Datenschutzvorgaben des Auftraggebers sind einzuhalten.
Mitwirkung & Ressourcen (Auftraggeber): Stellt Projektteam/Ansprechpersonen, Entscheidungsinstanzen, Zugänge/Tools/Lizenzen, relevante Daten sowie erforderliche Freigaben (inkl. Reisen). Entscheidungen/Feedback sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 5 Werktagen zu erteilen. Verzögerungen verlängern Fristen und können Mehraufwände verursachen.
Zeit & Vergütung: Abrechnung nach vereinbartem Tages-/Stundensatz oder Kontingent lt Werksvertrag. Reisezeiten und -kosten gem. Ziff. 5.2. Mehrleistungen/Überstunden nur nach vorheriger Freigabe. Zeitnachweise/Statusberichte werden regelmäßig (i. d. R. monatlich) bereitgestellt.
Änderungen & Risiken: Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) sind schriftlich zu beauftragen; Auswirkungen auf Termine/Kosten werden vor Umsetzung bestätigt. Etablierung eines Risiko- und Eskalationsverfahrens (inkl. Risikoregister) zu Projektbeginn.
Abnahme & Übergabe: Teil-/Endabnahmen erfolgen gegen schriftliche Bestätigung. Mängel sind konkret zu rügen; Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Zum Projektende erfolgt eine geordnete Übergabe (Dokumentation, offene Punkte, Lessons Learned).
Haftung & Erfolg: Es handelt sich um eine Dienstleistung mit Sorgfaltspflicht, keine Erfolgsgarantie. Haftung nach Ziff. 10. Risiken aus Lieferanten-/Drittleistungen und unternehmensinternen Entscheidungen trägt der Auftraggeber.
Rechte & Vertraulichkeit: Projektergebnisse/Dokumente: einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte gem. Ziff. 8; Geschäftsgeheimnisse gem. Ziff. 9. Einsatz von Drittsoftware/-lizenzen erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
Beendigung: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich (z. B. gravierender Pflichtenverstoß, anhaltender Zahlungsverzug, Projektstillstand > 30 Tage). Bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Kosten werden abgerechnet.