Allgemeine Geschäftsbedingungen
IRRETATION TRAININGS – Theresa Irresberger (im Folgenden "Anbieterin")
Stand: 23.05.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von IRRETATION TRAININGS e.U. (im Folgenden "Anbieterin"), insbesondere für:
- Inhouse-Trainings,
- offene Trainings,
- Moderationen,
- Keynotes,
- Beratungen,
- Business Coachings,
- Projektleitungsleistungen,
- Online- und Hybridformate.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers bzw. der Teilnehmenden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, bleiben unberührt.
Begriffsbestimmungen:
- Inhouse-Training: Exklusiv für einen Auftraggeber, also ein Unternehmen oder eine Organisation, durchgeführte Schulungsleistung am gewünschten Ort oder online.
- Offenes Training: Für Einzelpersonen oder mehrere Auftraggeber offenes Training zu fixem Termin, Ort oder online, mit öffentlicher Anmeldung.
- Moderation: Strukturierte Begleitung von Workshops, Klausuren, Veranstaltungen oder Konferenzen.
- Projektleitung: Übernahme von Planungs-, Steuerungs- und Koordinationsaufgaben für ein vom Auftraggeber definiertes Projekt, insbesondere Termin-, Ressourcen-, Stakeholder-, Risiko- und Qualitätsmanagement. Es besteht keine Arbeitgeberfunktion. Weisungsbefugnis besteht nur innerhalb der vereinbarten Projektorganisation. Budget- und Vergabeentscheidungen sowie rechtsgeschäftliche Vertretung liegen ausschließlich beim Auftraggeber.
- Keynote: Vortrag oder Impulsrede mit festem Zeitfenster im Rahmen einer Veranstaltung.
- Auftraggeber: Vertragspartner der Anbieterin. Bei offenen Trainings können zusätzlich einzelne Teilnehmende Vertragspartner sein (im Folgenden Verbraucher:innen B2C).
- Investitionssumme: Das im Angebot ausgewiesene Nettohonorar für die gebuchte Leistung zuzüglich bereits angefallener oder nicht stornierbarer Nebenkosten, zum Beispiel Raum-, Technik-, Catering-, Reise-, Übernachtungs- oder Ticketkosten, sofern diese im Zusammenhang mit dem Auftrag angefallen sind.
2. Vertragsschluss
Angebote der Anbieterin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail ausreichend) oder durch schriftliche Buchungsbestätigung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
Umfang, Inhalt und Zielsetzung der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Vereinbarung.
Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach anerkannten didaktischen und fachlichen Standards.
Die Anbieterin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) gleichwertig qualifizierte Ersatzpersonen einzusetzen.
Zumutbare organisatorische oder zeitliche Änderungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch Wesen und Ziel der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Bei Inhouse-Trainings, Moderationen und Projektleistungen stellt der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten, technische Infrastruktur und notwendige Zugänge bereit.
Die organisatorische und bauliche Zugänglichkeit von Inhouse-Veranstaltungsorten liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Besondere Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit, körperlicher Einschränkungen oder individueller Lernbedürfnisse sind der Anbieterin vorab bekanntzugeben.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten von Teilnehmenden an die Anbieterin.
5. Besondere Bedürfnisse und Zugänglichkeit
IRRETATION TRAININGS e.U. berücksichtigt – soweit organisatorisch möglich und im Vorfeld bekannt – besondere Bedürfnisse von Teilnehmenden. Maßnahmen können insbesondere umfassen:
- methodische Anpassungen,
- flexible Lernformate,
- verständliche Unterlagen,
- barrierearme Online-Formate,
- angepasste Interaktionsformen.
IRRETATION TRAININGS e.U. ist kein sonderpädagogischer, therapeutischer oder medizinischer Fachanbieter.
Die Leistungen dienen der beruflichen und persönlichen Weiterbildung im wirtschaftsnahen Kontext und ersetzen keine psychologische, psychotherapeutische oder medizinische Behandlung.
6. Honorare und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Honorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Raum-, Technik- oder Drittleistungen werden gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten.
Bei Neukunden oder größeren Projekten kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
7. Storno- und Umbuchungsbedingungen
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung bei der Anbieterin.
Es gelten folgende Stornobedingungen bezogen auf den ersten Veranstaltungstag:
- bis 4 Wochen vorher: kostenfrei
- bis 2 Wochen vorher: 50 % der Investitionssumme
- ab 2 Wochen vorher: 100 % der Investitionssumme
Bereits angefallene oder nicht stornierbare Dritt- und Nebenkosten sind jedenfalls zu ersetzen.
Eine Terminverschiebung gilt als Storno mit anschließender Neubuchung.
Ersatzteilnehmende können bis spätestens 1 Werktag vor Beginn kostenfrei benannt werden.
No‑Show: Nichterscheinen gilt als Storno ≤ 2 Wochen und wird mit 100 % der Investitionssumme verrechnet.
8. Absage durch Anbieterin
Die Anbieterin kann Leistungen aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei:
- Krankheit,
- höherer Gewalt,
- technischen Ausfällen,
- behördlichen Maßnahmen,
- Unterschreitung einer Mindestteilnehmendenzahl.
Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Fall rückerstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
9. Urheber. und Nutzungsrechte
Sämtliche Unterlagen, Konzepte, Methoden, Präsentationen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Die Teilnehmenden bzw. Auftraggeber erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung.
Jegliche Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwendung für eigene Trainings- oder Beratungszwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Die Nutzung von Trainingsunterlagen zur Entwicklung eigener Trainings, KI-Modelle, automatisierter Lernsysteme oder vergleichbarer kommerzieller Zwecke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.
Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlicher Informationen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Anbieterin.
11. Verhalten und Lernumgebung
IRRETATION TRAININGS e.U. steht für eine respektvolle, wertschätzende und professionelle Lernumgebung.
Die Anbieterin behält sich vor, Teilnehmende bei massiv störendem, diskriminierendem, aggressivem oder grenzüberschreitendem Verhalten von Veranstaltungen auszuschließen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
12. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Anbieterin schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder unternehmerischen Erfolg.
Der nachhaltige Lernerfolg hängt wesentlich von:
- der aktiven Mitwirkung der Teilnehmenden,
- den organisatorischen Rahmenbedingungen,
- sowie der Umsetzung im jeweiligen Unternehmenskontext ab.
Für technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin (z. B. Internet-, Plattform- oder Hardwareprobleme) wird keine Haftung übernommen.
13. Projektdienstleistungen
Projektleitungsleistungen umfassen operative Steuerungs-, Koordinations- und Kommunikationsaufgaben gemäß Angebot.
Strategische Entscheidungen, Budgetfreigaben, Personalentscheidungen, rechtliche Bewertungen und unternehmerische Entscheidungen verbleiben ausschließlich beim Auftraggeber.
Die Anbieterin übernimmt keine Arbeitgeberfunktion und keine rechtsgeschäftliche Vertretung ohne gesonderte schriftliche Vollmacht.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Abstimmung.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen) entbinden für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht.
15. Verbraucher:innen (B2C)
Verbraucher:innen steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Das Widerrufsrecht kann bei termingebundenen Dienstleistungen oder bereits vollständig erbrachten Leistungen entfallen.
Der Widerruf ist in Schriftform zu erklären.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Anbieterin als Gerichtsstand vereinbart.
Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Leistungsartspezifische Ergänzungen
17.1. Inhouse‑Trainings
- Voraussetzungen: Der Auftraggeber benennt Ziele, Zielgruppe und Rahmenbedingungen der Veranstaltung und stellt geeignete Räumlichkeiten sowie erforderliche Technik gemäß Ziff. 4 bereit.
- Räumlichkeiten & Zugänglichkeit: Die Verantwortung für die organisatorische und bauliche Zugänglichkeit der Veranstaltungsräumlichkeiten liegt beim Auftraggeber.
- Materialien: Trainingsunterlagen und Materialien werden – sofern nicht anders vereinbart – durch die Anbieterin bereitgestellt.
- Teilnehmendenzahl: Die maximale Teilnehmendenzahl ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Überschreitungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Anbieterin und können Mehrkosten verursachen.
- Spezielle Bedürfnisse: Besondere Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit, körperlicher Einschränkungen oder individueller Lernbedürfnisse sind vom Auftraggeber vorab bekanntzugeben.
17.2. Offene Trainings
Zahlung: Die Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu entrichten.
Mindestteilnehmendenzahl: Die Anbieterin behält sich Absage oder Verschiebung bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl vor.
Verhalten von Teilnehmenden: Die Anbieterin behält sich vor, Teilnehmende bei massiv störendem, diskriminierendem oder grenzüberschreitendem Verhalten von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Ersatzteilnahme: Eine kostenfreie Umbuchung auf eine Ersatzperson ist bis spätestens 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Spezielle Bedürfnisse: Besondere Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit oder individueller Lernbedürfnisse sind der Anbieterin vorab bekanntzugeben.
17.3. Moderationen
- Vorbereitung: Der Auftraggeber stellt Ziele, Agenda, Teilnehmendenkreis sowie erforderliche Unterlagen und Vorinformationen spätestens 10 Werktage vor Durchführung bereit.
- Mitwirkungspflicht: Die Qualität und Wirksamkeit der Moderation hängt wesentlich von der rechtzeitigen Bereitstellung relevanter Informationen und der aktiven Mitwirkung des Auftraggebers ab.
- Spezielle Bedürfnisse: Besondere Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit oder individueller Lernbedürfnisse sind vom Auftraggeber vorab bekanntzugeben.
17.4. Keynotes
Bühne & Technik: Der Auftraggeber stellt Bühne, Ton-, Licht- und Präsentationstechnik einschließlich technischer Betreuung bereit.
Veranstaltungsablauf: Verzögerungen oder Änderungen im Veranstaltungsablauf, die nicht durch die Anbieterin verursacht wurden, begründen keine Kürzung des vereinbarten Honorars.
Technik-Check: Ein Technik-Check ist mindestens 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung zu ermöglichen.
17.5. Projektleitung
Gegenstand & Umfang: Leistungsumfang, Ziele, KPIs, Meilensteine, Rollen und Deliverables ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Projektauftrag. Eine Rollen- und Verantwortlichkeitsklärung (z. B. RASCI) erfolgt zu Projektbeginn.
Befugnisse & Verantwortung: Die Anbieterin übernimmt operative Projektsteuerungs-, Koordinations- und Kommunikationsaufgaben.
Entscheidungen hinsichtlich: Unternehmensstrategie,
- Budget,
- Personal,
- Vergaben,
- rechtlicher Bewertungen,
- Compliance,
- sowie rechtsgeschäftlicher Vertretung
verbleiben ausschließlich beim Auftraggeber. Eine Arbeitgeberfunktion wird nicht übernommen.
Mitwirkung & Ressourcen: Der Auftraggeber stellt rechtzeitig:
- Projektteam,
- Ansprechpersonen,
- Zugänge,
- Tools,
- Lizenzen,
- relevante Informationen,
- sowie erforderliche Freigaben bereit.
Entscheidungen und Feedback sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 5 Werktagen bereitzustellen.
Verzögerungen oder Einschränkungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers liegen nicht im Verantwortungsbereich der Anbieterin und können Terminverschiebungen oder Mehraufwände verursachen.
Zeit & Vergütung: Die Abrechnung erfolgt nach vereinbartem Tages-, Stunden- oder Projektkontingent.Reisezeiten und Reisekosten werden gemäß Angebot bzw. Ziff. 6 verrechnet.Mehrleistungen oder Überstunden bedürfen der vorherigen Freigabe durch den Auftraggeber.
Änderungen & Risiken: Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) sind schriftlich zu vereinbaren. Auswirkungen auf:
- Zeit,
- Kosten,
- Ressourcen,
- Risiken,
- sowie Projektziele
werden vor Umsetzung abgestimmt.
Abnahme & Übergabe: Teil- und Endabnahmen erfolgen gegen schriftliche Bestätigung.Mängel sind nachvollziehbar und konkret zu dokumentieren. Die Anbieterin erhält Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung.Zum Projektende erfolgt eine geordnete Übergabe der vereinbarten Ergebnisse.
Haftung & Erfolg: Die Anbieterin schuldet eine fachgerechte Dienstleistung mit angemessener Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten Projekt-, Unternehmens- oder wirtschaftlichen Erfolg.Risiken aus:
- Entscheidungen des Auftraggebers,
- internen Unternehmensprozessen,
- Drittleistungen,
- Lieferanten,
- sowie externen Rahmenbedingungen
liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin.
Rechte & Vertraulichkeit: Für Projektergebnisse und Dokumente gelten die Regelungen gemäß Ziff. 9 und Ziff. 10.
Beendigung: Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.Bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachte Leistungen sowie bereits angefallene oder nicht stornierbare Kosten sind vom Auftraggeber zu vergüten.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Vertragssprache ist Deutsch.
